Entzug des Erbes für das ungehorsame Kind

Frage
Ist es erlaubt, das ungehorsame Kind vom Erbe auszuschließen, wenn eines der Kinder mit den Eltern streitet und sich über Monate hinweg vollständig von ihnen fernhält, sie nicht besucht oder mit ihnen spricht und nicht nach ihnen fragt, bis hin zu dem Punkt, dass es die Telefonnummer nicht gibt und alle Kontakte blockiert werden? Ist es nicht unverschämt, dass dieses Kind, egal ob es ein Mädchen oder ein Junge ist, das Erbe fordert?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Undankbarkeit ist kein Grund für den Ausschluss vom Erbe, und das undankbare Kind, auch wenn es sündhaft ist, hat dennoch ein rechtmäßiges Erbe von seinen Eltern, und es wird ihm nicht verwehrt. Die Eltern sollten ihm Gutes tun, damit er im Glauben bleibt und nicht ins Feuer kommt. Und Gott weiß es besser.
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