Entzug der Rechte der Ehefrau

Frage
Ein Ehemann verweigert seiner Frau den Geschlechtsverkehr und sagt zu ihr, dass er sie aus Mitleid begattet. Was ist das Urteil dazu?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Ehemann muss seiner Frau ihr Recht auf Geschlechtsverkehr geben, es ist eine Pflicht für ihn und keine Gefälligkeit. Und Gott weiß es besser.
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