Frage
Ein Ehemann verweigert seiner Frau den Geschlechtsverkehr und sagt zu ihr, dass er sie aus Mitleid begattet. Was ist das Urteil dazu?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Ehemann muss seiner Frau ihr Recht auf Geschlechtsverkehr geben, es ist eine Pflicht für ihn und keine Gefälligkeit. Und Gott weiß es besser.