Entsorgung des alten Motoröls

Frage
Beim Wechseln des Motoröls behält der Tankstellenbesitzer das alte Öl und nimmt es ohne Vereinbarung zwischen den beiden Parteien. Ist es notwendig, einen Vertrag zwischen ihnen abzuschließen, um das alte Öl nehmen zu können, oder ist der Brauch entscheidend?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Der Besitzer des Autos hat das Öl dem Ladenbesitzer überlassen, wodurch es für den Ladenbesitzer erlaubt ist, und er wird somit dessen Eigentümer. Es ist ihm erlaubt, damit zu verfahren, wie er möchte, und der Brauch wird dabei berücksichtigt, es bedarf keiner Vereinbarung, und Gott weiß es besser.
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