Frage
Eine Person hat von einer anderen Person einen Geldbetrag gestohlen, und diese Person ist gestorben. Der Dieb möchte den Betrag zurückgeben, schämt sich jedoch, den Erben zu sagen, dass er gestohlen hat. Er sagt: 'Ich habe einen Betrag in meiner Schuld gegenüber dem Verstorbenen und möchte ihn begleichen.' Fällt dieses Recht mit der Reue und dem Bedauern weg?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Du entledigst dich dieser Pflicht mit dieser Handlung, so Gott will, und Gott weiß es besser.