Frage
Wenn Dampf oder Saftnebel in die Nase oder den Hals gelangt, wie ist in diesem Fall das Fasten zu bewerten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn es ihm nicht möglich ist, sich vor dem Eintritt zu schützen, zum Beispiel aus Unkenntnis, dann ist er entschuldigt. Wenn es ihm jedoch möglich ist, sich zu schützen und er den Geschmack im Hals spürt, dann bricht er das Fasten. Was das Fasten im Ramadan betrifft, so muss er sich aus Respekt vor dem Monat enthalten, und er muss es nachholen, weil er das Fasten gebrochen hat. Und Gott weiß es besser.