Ein Trinkgeld für den Standesbeamten der Eheschließung

Frage
Was ist das Urteil über das Trinkgeld, das der Standesbeamte erhält, der den Ehevertrag registriert?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Erlaubt; denn es ist zur Gewohnheit geworden und zählt nicht als Bestechung, und Gott weiß es am besten.
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