Frage
Was ist das Urteil über einen Fastenden, der seine Frau am Tag des Ramadan küsst?
Antwort
Wer seine Frau küsst, auch wenn es ein anstößiger Kuss ist, indem er ihre Lippen umschließt und dadurch ejakuliert, der bricht sein Fasten und muss es nachholen, ohne eine Buße zu leisten; denn eine Buße ist nur erforderlich, wenn die vollständige Lust und Begierde erreicht wird, und das geschieht nicht durch einen Kuss.