Ein Fastender, der aufgrund seiner Überzeugung, die Sonne sei untergegangen, gefastet hat, dann aber feststellt, dass sie noch aufgegangen ist

Frage
Was ist das Urteil über den Fastenden, der aufgrund seiner Überzeugung, die Sonne sei untergegangen, gefastet hat, dann aber feststellt, dass sie noch aufgegangen ist?
Antwort

Er muss nachholen, ohne eine Buße zu leisten, im Gegensatz zu dem, der nur aufgrund von Zweifel über den Sonnenuntergang gefastet hat; denn der Grundsatz ist, dass der Tag anhält, daher reicht der Zweifel nicht aus, um die Buße zu erlassen. Wenn der Zustand nicht klar ist, muss er nicht nachholen, aber wenn ihm klar wird, dass die Sonne nicht untergegangen ist, muss er nachholen. Siehe Badā'i al-Ṣanā'iʿ 2: 100; denn Asma bint Abi Bakr, möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein, berichtete: „Wir haben zur Zeit des Propheten, möge Allah ihn segnen und ihm Frieden geben, an einem bewölkten Tag gefastet, dann erschien die Sonne. Es wurde zu Hisham gesagt: 'Sie müssen nachholen.' Er sagte: 'Es ist notwendig, nachzuholen.'“ In Sahih al-Bukhari 2: 692.

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