Eigentum der Ehefrau zur Verhinderung der Erbschaft durch die Brüder

Frage
Eine Frau und ihr Ehemann leben in Amerika und haben ein gemeinsames Haus, für das sie gemeinsam bezahlen. Sie haben keine Söhne oder Töchter, die sie erben könnten, und der Ehemann möchte das Haus auf den Namen der Ehefrau eintragen, damit seine Brüder nichts von dem Haus erben. Ist dieses Vorgehen zulässig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Lebenszeiten liegen in der Hand Gottes, niemand weiß, wer zuerst stirbt, und es ist einer Person erlaubt, mit ihrem Geld nach Belieben zu handeln, daher ist es erlaubt, es auf den Namen der Ehefrau zu registrieren, und Gott weiß es besser.
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