Eid des Scheidungsversprechens mit der Absicht, eine Handlung zu verhindern, nicht mit der Absicht der Scheidung
Mein Mann hat einen Eid auf die Scheidung geschworen, dass ich mein Haar nicht mit einem Band aus 20 Jahren binden soll, und Gott sei Dank halte ich mich an den Eid, aber jetzt tut mir mein Kopf wegen des Haargummis weh. Er sagte, dass der Eid nicht mit der Absicht der Scheidung ist, trotzdem halte ich mich an den Eid. Was soll ich jetzt tun?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Scheidung ist verbindlich und tritt in Kraft, sobald sie verwirklicht wird. Wenn die Absicht besteht, die Scheidung jederzeit zu verwirklichen, geschieht dies, wenn die Verbindung besteht. Wenn jedoch die Absicht besteht, dich für eine bestimmte Zeit zu verhindern und diese Zeit abgelaufen ist, tritt sie nicht in Kraft. Gott weiß es besser.