Eid des Scheidungsrechts in Wut

Frage
Mein Mann hat einen Eid „bei der Scheidung“ geschworen und die dritte beabsichtigt, wir sind 60 Jahre alt, ich habe keinen Platz, und er war wütend, ist das gültig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn sein Zustand beim Schwören mit der Scheidung außerhalb des Gewöhnlichen ist, indem er schlägt, beleidigt, beschimpft oder zerbricht, dann tritt seine Scheidung nicht in Kraft, andernfalls tritt sie in Kraft. Und Sie sollten den Mufti konsultieren, um das Bild der Scheidung zu überprüfen. Gott weiß es besser.
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