Frage
Ist es erlaubt, die Ehe zwischen den Feiertagen zu schließen, und wie ist das Urteil dazu?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, den Vertrag zwischen den beiden Feiertagen zu schließen, und es gibt keine Abneigung dagegen. Es ist wie im Rest des Jahres, und Gott weiß es besser.