Frage
Mein Bruder in Österreich und seine Verlobte im Irak, ist es erlaubt, den Ehevertrag in Anwesenheit der Angehörigen beider Parteien abzuschließen, und wird die Formulierung des Vertrags von seiner Seite über die Handykamera durchgeführt? Ist dies ein rechtmäßiger Vertrag, der die Bedingungen erfüllt?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn die Anwesenheit der Ehepartner oder eines von ihnen für den Vertrag über Kommunikationsmittel erfolgt, ist der Vertrag gültig und wird als rechtmäßige Versammlung betrachtet, die alle Bestimmungen einer echten Versammlung hat. Gott weiß es besser.