Frage
Was ist das Urteil über den Ehevertrag über Messenger; wenn beide Parteien, der Vertragspartner und die Vertragspartnerin, sich in verschiedenen Ländern befinden und möglicherweise ohne Anwesenheit eines Vormunds oder Zeugen, oder wenn Zeugen und ein Vormund vorhanden sind?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Wenn die Bedingungen des Vertrags, einschließlich der Zeugen, erfüllt sind und die Äußerungen beider Vertragspartner für den anderen und die Zeugen verständlich sind, ist der Vertrag gültig, und Allah weiß es besser.