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Dienstgebühr bei Krediten

Frage
Ich habe einen Kredit für Schwangere von der Frauenkasse in Höhe von 300 Dinar aufgenommen, und der Rückzahlungsbetrag beträgt 345 Dinar. Sind die 45 Dinar als Betriebskosten unrechtmäßig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist bekannt, dass der Frauensparfonds die Vorschriften der Scharia in seinen Krediten nicht berücksichtigt, und diese sind usurisch. Dies ist ein sehr hoher Betrag, daher kann er nicht als Betriebskosten angesehen werden, sondern als usurischer Zins. Und Gott weiß es besser.
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