Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Ist es erlaubt, eine zweite Gemeinschaft im Moschee zu beten, nachdem das Pflichtgebet dort verrichtet wurde?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist unerwünscht, das Gebet in Gemeinschaft in einer Moschee zu verrichten, in der bereits eine erste Gemeinschaft gebetet hat, es sei denn, es handelt sich um eine Markt- oder Straßenmoschee, und Gott weiß es besser.