Frage
Muss auf das Geld, das der Sultan zu Unrecht beschlagnahmt hat, Zakat gezahlt werden, wenn es nach vielen Jahren zu seinem Besitzer zurückkehrt?
Antwort
Ich sage mit Gottes Hilfe: Dies ist Geld, dessen Rückkehr nicht erwartet wird. Wenn es zu seinem Besitzer zurückkehrt, muss keine Zakat für die vergangenen Jahre gezahlt werden, sondern nur für das Jahr, in dem das Geld zurückgekehrt ist. Und Gott weiß es am besten.