Frage
Eine syrische Frau, die in der Türkei lebt, erhält von ihren Nachbarn Zakat al-Fitr, die sie nimmt und an die Kinder ihres Sohnes weitergibt. Was ist das Urteil über ihr Handeln?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wer den Mindestbetrag für den Ausschluss besitzt, hat kein Anrecht auf Zakat. Wer den Mindestbetrag für Zakat besitzt, nämlich (100) Gramm Gold oder dessen Wert, der über seinen ursprünglichen Bedarf hinausgeht, wie sein Haus, seine Wohnung, seine Möbel, sein Auto und anderes, darf kein Zakat-Geld annehmen. Wenn jedoch die Söhne dieser Dame nicht den Mindestbetrag für den Ausschluss besitzen, dürfen sie Zakat annehmen. Und Gott weiß es besser.