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Die Zahlung von Fastenentschädigungen für diejenigen, die fähig sind zu fasten

Frage
Ich faste im Ramadan, aber mein Problem ist, dass ich die Tage, an denen ich während der Menstruation gefastet habe, nicht nachhole. Daher zahle ich dafür eine Entschädigung und zwar doppelt. Ich habe eine chronische Colitis und Arthritis, und ein Arzt war erstaunt über meine Fähigkeit zu fasten trotz meiner Krankheit. Reicht es aus, die Entschädigung für die Tage zu zahlen, an denen ich wegen der Menstruation gefastet habe, oder muss ich diese Tage nachholen?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Zahlung der Entschädigung darf nur von jemandem geleistet werden, der dauerhaft nicht in der Lage ist zu fasten. Es scheint, dass die Fragestellerin in der Lage ist zu fasten, da sie an anderen Tagen im Ramadan gefastet hat. Daher muss sie die Tage nachholen, an denen sie gefastet hat. Nur das Nachholen ist ausreichend, und Gott weiß es am besten.

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