Frage
Ein Mann leidet an Gehirnkrebs, und der Krebs hat die Wahrnehmungszellen zerstört, sodass er jetzt nicht mehr wahrnimmt und nicht unterscheidet – er ist „geisteskrank“. Müssen wir für ihn die Entschädigung für das Fasten zahlen? Und wenn er wieder zu Verstand kommt, muss er dann nachholen, was er verpasst hat, oder wird er wie ein Kind behandelt, bis er das Erwachsenenalter erreicht?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn sein Wahnsinn im Monat Ramadan einen ganzen Monat dauert, ist er nicht verpflichtet zu fasten und muss keine Sühne leisten. Wenn er wieder zu Verstand kommt, beginnt er mit dem Fasten im nächsten Ramadan, wenn er den Monat erlebt. Gott weiß es am besten.