Die Weigerung der Ehefrau, das Bett ihres Mannes zu teilen, um einen geschworenen Eid zur Scheidung zu unterbrechen
Was ist das Urteil über die Weigerung der Ehefrau, das Bett ihres Mannes zu teilen, weil er sie mit einem bedingten Eid geschieden hat und nicht für seinen Eid Buße getan hat?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Scheidung tritt in Kraft, wenn die Bedingung erfüllt ist, und es ist keine Sühne erforderlich. Die Scheidungen verringern sich, wenn er sie zurücknimmt, und es ist ihr nicht erlaubt, sich nach der Rücknahme zu weigern. Gott weiß es besser.