Frage
Eine Frau hat ihren Ehemann am 2. Muharram verloren, bis zum 21. August, wann endet ihre Wartezeit?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie hat eine Frist von einhundertdreißig Tagen ab dem Zeitpunkt des Todes, bis ihre Wartezeit endet, und Gott weiß es besser.