Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Eine Frau hat ihren Ehemann am 2. Muharram verloren, bis zum 21. August, wann endet ihre Wartezeit?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie hat eine Frist von einhundertdreißig Tagen ab dem Zeitpunkt des Todes, bis ihre Wartezeit endet, und Gott weiß es besser.