Frage
Wie lange beträgt die Wartezeit einer Frau, deren Ehemann vom Islam abgefallen ist? Und wenn er bereut, die Glaubensbekenntnisse spricht und sie vor Ablauf der Wartezeit zurücknimmt, ist dann seine Ehe gültig?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn eine Person vom Glauben abfällt, wird der Ehevertrag ungültig, und die Frau muss die Wartezeit der Scheidung einhalten. Wenn er während der Wartezeit oder danach zum Islam zurückkehrt, muss der Ehevertrag unbedingt erneuert werden. Gott weiß es besser.