Frage
Die Ehefrau meines Bruders ist im Ramadan verstorben, und meine Schwester, die Schulleiterin einer Mädchenschule ist, hat einen Monat Urlaub von der Bildungseinrichtung wegen des Todes ihres Mannes erhalten. Sie muss jedoch ihr Haus verlassen, um zu arbeiten, und ihre Arbeit erfordert den Umgang mit männlichen Aufsichtspersonen, Eltern und anderen Männern aufgrund der Natur ihrer Tätigkeit. Ist es haram für sie, das Haus zu verlassen und mit Männern zu interagieren?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Eine Frau, deren Ehemann verstorben ist, darf tagsüber arbeiten, wenn sie es nötig hat. Sie wird nicht daran gehindert, mit Männern umzugehen, vorausgesetzt, der Umgang erfolgt in der üblichen Weise mit Anstand, Keuschheit und Notwendigkeit. Deine Schwester fällt darunter, und Gott weiß es besser.