Frage
Hat eine Geschiedene vor dem Vollzug eine Wartezeit? Und wie viel steht ihr an Brautpreis zu?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es gibt keine Wartezeit für die Geschiedene vor dem Eintritt (in die Ehe), und sie hat Anspruch auf die Hälfte der Mitgift, und Gott weiß es am besten.