Die Wartezeit der Geschiedenen

Frage
Eine Frau hat sich von ihrem Ehemann scheiden lassen. Muss sie während der Wartezeit zu Hause bleiben und darf sie nicht wie eine Witwe ausgehen?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Geschiedene darf das Haus nur aus Notwendigkeit, wie zur Behandlung, verlassen, und es ist ihr nicht erlaubt, sich während der Wartezeit zu schmücken. Allah weiß es am besten.
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