Frage
Ist es erlaubt, dass eine Person jemanden bevollmächtigt, in ihrem Namen einen Ehevertrag abzuschließen, weil sie sich in einem Land und das Mädchen in einem anderen Land befindet? Ist dieser Vertrag gültig? Ist ein neuer Vertrag erforderlich, wenn das Mädchen im Land des Ehemanns ankommt?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Die Vollmacht im Ehebund ist gültig, und der Bevollmächtigte handelt im Namen des Vollmachtgebers, und es ist nicht notwendig, den Ehevertrag erneut vom Vollmachtgeber abzuschließen, und Allah weiß es am besten.