Frage
Was ist das Urteil über die Verwendung von Wasser, in das ein Mensch seine Füße oder Hände gewaschen hat?
Antwort
Das Wasser, in das ein Mensch seine Füße oder Hände getaucht hat, darf nur das verwendet werden, was von den Gliedern abgetropft ist oder den Körper berührt hat; im Vergleich zum restlichen Wasser ist es gering. Daher ist es erlaubt, sich damit die rituelle Waschung (Wudu) zu machen und zu baden; denn das Wasser, das mit gebrauchtem Wasser vermischt ist, wird nach dem Übergewicht beurteilt, und hier ist das gebrauchte Wasser im Vergleich zum restlichen Wasser gering. Siehe: Maraki al-Falah, S. 26-27, und die Anmerkungen von al-Tahawi zu Maraki, S. 19-20, und Badā’i al-Ṣanā’i, 1/16, und al-Ikhtiyar, 1/20, und al-Lubāb, 1/18-19, und al-Hadiyya al-‘Alawiyya, S. 39-40.