Die Verlobung gilt nicht als Ehe im Brauch

Frage
Ein Mädchen wurde in einer Versammlung im Beisein von Zeugen verlobt, und es gab ein Ja und ein Nein sowie das Lesen der Fatiha. Gilt das als Ehe? Was sind die Konsequenzen, wenn sie sich beispielsweise streiten? Ist eine vollständige Scheidung erforderlich? Erbt sie im Falle des Todes? Ist Unterhalt und eine sofortige sowie eine aufgeschobene Mitgift erforderlich, obwohl die Ehe nicht vor dem Scharia-Gericht dokumentiert wurde?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Ein Vertrag wird in der Gesellschaft erst dann als solcher betrachtet, wenn er vor Gericht beurkundet ist. Alles, was davor an Angebot und Annahme sowie Eröffnungsformeln erfolgt, zeigt lediglich die Einigung und nicht den Vertrag. Daher darf die Frau sich nicht ihrem Bewerber offenbaren und darf nicht allein mit ihm sein. Wenn sie sich uneinig sind, ist das kein Scheidungsgrund. Gott weiß es besser.
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