Frage
Eine Frau ist seit sechs Monaten im Streit mit ihrem Ehemann und bei ihrer Familie. Im siebten Monat wurde sie geschieden, und sie ist seit anderthalb Monaten geschieden. Nach dieser Zeit kam ein Bräutigam zu ihr. Ist in diesem Fall eine Verlobung erlaubt, oder hat sie noch die Wartezeit der Geschiedenen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist verboten, sie direkt oder indirekt anzubieten, solange sie nicht mit der Wartezeit (Idda) fertig ist. Gott weiß es am besten.