Frage
Eine Frau wird von ihrem Ehemann daran gehindert, das Fasten von Ramadan nachzuholen. Soll sie ihrem Ehemann gehorchen? Wer wird für das Nicht-Fasten zur Rechenschaft gezogen, sie oder er, weil er sie am Fasten hindert?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Das Fasten des Nachholens von Ramadan ist eine Pflicht für jeden Einzelnen, und sein Urteil ist wie das von Ramadan, daher benötigt es nicht die Zustimmung des Ehemanns, und er hat nicht das Recht, sie davon abzuhalten; denn es ist ein Recht Gottes, das über dem Recht des Dieners steht. Der Ehemann kann sie nur von den freiwilligen Fasten abhalten, und Gott weiß es besser.