Frage
Eine Frau hat einer Kollegin einen Geldbetrag geliehen und möchte ihr diesen erlassen. Ist ihr Handeln als Almosen zu betrachten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es wird als Almosen betrachtet, aber es kann nicht als Zakat gelten, und Gott weiß es am besten.