Die Verbindlichkeit des Versprechens in Geschäften

Frage
Ist das Versprechen in finanziellen Transaktionen rechtlich verbindlich?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Ja, das Versprechen ist in den Geschäften rechtlich bindend; es hat sich in dieser Zeit ein großer Bedarf an der Bindung an das Versprechen gezeigt; denn die meisten Verträge in den islamischen Banken basieren darauf, und die darauf basierenden Zweige in der hanafitischen Rechtsschule sind unzählbar, bis hin zu einer Regel, die im Magazin der gerichtlichen Entscheidungen erwähnt wird. In (Artikel: 84): „Die Fristen, die durch den Erwerb von Formen der Bedingungen entstehen, sind bindend. Zum Beispiel: Wenn ein Mann zu einem anderen sagt: Verkaufe dieses Ding an jenen, und wenn er dir den Preis nicht gibt, werde ich ihn dir geben, und der Käufer den Preis nicht gibt, ist der Mann verpflichtet, den genannten Preis zu zahlen, basierend auf seinem bedingten Versprechen." Ahmad al-Zarqa sagte in der Erklärung der Regeln (S. 425): „Die Versprechen, die von einem Menschen in Bezug auf das, was er rechtlich einhalten kann, abgegeben werden, sind, wenn sie mit den Mitteln der Bedingung verbunden sind, die auf die Verpflichtung oder das Verbot hinweisen, bindend; aufgrund des Bedarfs der Menschen daran. Wenn sie ohne die Form der Bedingung abgegeben werden, sind sie nicht bindend; da es an einem Hinweis auf die Verpflichtung oder das Verbot fehlt, sind sie lediglich ein Versprechen, und es besteht keine rechtliche Verpflichtung zur Erfüllung." Ibn Abidin sagte in (Radd al-Muhtar 5: 84): „In 'Jami al-Fusulayn' (1: 140): Wenn sie den Verkauf ohne Bedingung erwähnen, dann die Bedingung im Rahmen des Vertrags erwähnen, ist der Verkauf gültig und die Erfüllung des Versprechens ist bindend; denn die Versprechen können bindend sein, und es wird als bindend angesehen, weil die Menschen Bedarf an Geschäften haben, ohne die Bedingung der Erfüllung zu erwähnen, und dann wird die Bedingung hinzugefügt, was den Verkauf der Erfüllung darstellt. Und so urteilte ich in 'al-Khayriyya' und sagte: Unsere Gelehrten haben klargestellt, dass, wenn sie den Verkauf ohne Bedingung erwähnen und dann die Bedingung im Rahmen der Frist erwähnen, der Verkauf gültig ist und die Erfüllung des Versprechens bindend ist." Unser Scheich al-Othmani sagte in zeitgenössischen juristischen Forschungen (S. 213): „In Anbetracht der Aussagen dieser Gelehrten können die in der Vereinbarung festgelegten Miet- und Verkaufsfristen auch rechtlich bindend gemacht werden."
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