Die Verantwortung des Verstorbenen für die Taten seiner Erben

Frage
Wenn der Verstorbene Vermögen hinterlässt und die Erben damit Unrecht tun, wird der Verstorbene dafür zur Rechenschaft gezogen?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Ein Mensch wird nicht für die Taten eines anderen zur Rechenschaft gezogen. Wenn sein Erwerb aus erlaubten Quellen stammt und er seine Kinder nach besten Kräften zu Gutem und Bekanntem erzogen hat, wird er nicht für deren Taten zur Rechenschaft gezogen, und Allah weiß es besser.

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