Die Ungültigmachung des Ramadan-Fastens

Frage
Eine Frau hat das Fasten für die Nachholung des Ramadan beabsichtigt, hat das Fasten dann aber nicht vollendet. Muss sie dafür zwei Tage nachholen?
Antwort

Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wer beginnt, eine Pflicht zu erfüllen, dem ist das Fasten ohne einen entschuldigenden Grund verboten, und er ist nur verpflichtet, die Pflicht zu wiederholen, und Gott weiß es besser.

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