Frage
Er hat die Absicht gefasst, am Tag eines Schawwal zu fasten, und hat ohne rechtmäßigen Grund das Fasten gebrochen. Muss er nachholen? Und hat er eine Sühne zu leisten?
Antwort
Ich sage, und mit Gott ist der Erfolg: Er muss nachholen; wegen seines Fastenbrechens während einer freiwilligen Fastenzeit, und es gibt keine Sühne dafür, und Gott weiß es besser.