Frage
Wird das Wudu durch Lachen grundsätzlich ungültig oder gibt es spezielle Bedingungen dafür?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Wudu wird durch das Lachen (Qahqaha) niemals ungültig, sondern hat spezielle Bedingungen, und zwar: 1. Der Betende muss volljährig sein, selbst wenn ein Junge lacht, wird sein Wudu nicht ungültig; denn es ist kein Vergehen gegen ihn. 2. Der Betende muss wach sein, selbst wenn er während des Gebets in irgendeiner Form schläft, macht das Lachen den Wudu nicht ungültig. 3. Der Betende muss entweder im Zustand der Tayammum oder des Wudu sein, selbst wenn er während des Gebets mit Waschung lacht, wird das Gebet ungültig, nicht die Waschung. 4. Das Lachen muss im Gebet mit Verbeugung und Niederwerfung stattfinden; dies dient der Abgrenzung vom Totengebet und der Rezitationsniederwerfung, da das Lachen dort kein Ereignis ist, sondern das, worin er gelacht hat, ungültig wird. Ebenso gilt dies außerhalb des Gebets umso mehr; denn wenn der Text im Widerspruch zur Analogie steht, beschränkt er sich auf seinen Anwendungsbereich, und dessen Anwendungsbereich ist das allgemeine Gebet, daher beschränkt er sich darauf, sodass es kein Ereignis außerhalb davon gibt. Siehe: Sharh al-Wiqayah 2: 33-34, Tabyeen al-Haqaiq 1: 11, Fath Bab al-Inayah 1: 68, al-Ikhtiyar 1: 16-17, und Mukhtalif al-Riwayah S. 344-345, und Gott weiß es besser.