Die Unfähigkeit zum Gelübde

Frage
Meine Mutter hat vor langer Zeit ein Gelübde abgelegt, jeden Montag in der Woche zu fasten. Sie ist jetzt älter geworden. Darf sie brechen, weil sie aufgrund ihres Alters nicht kann? Muss sie eine Sühne leisten?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn sie aufgrund einer anhaltenden Unfähigkeit nicht fasten kann, ist sie verpflichtet, für jeden Tag, den sie gelobt hat, eine Entschädigung zu leisten, und das ist das Füttern eines Bedürftigen, was mit zwei Dinar bewertet wird. Und Gott weiß es am besten.
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