Die Unfähigkeit zu fasten aufgrund von Krankheit

Frage
Eine Frau leidet an einer chronischen Immunerkrankung und nimmt mehrere Arten von Medikamenten. Ihr Ehemann hat einen Schlaganfall erlitten und kann sich nicht bewegen, nicht sprechen und sich nicht selbst versorgen. Niemand kümmert sich um ihn außer mir. Das Fasten ist sehr anstrengend für mich, sodass ich meine täglichen Aufgaben nicht erledigen kann. Ist es mir erlaubt, das Fasten zu brechen, um mich um meinen Ehemann zu kümmern, und kann ich es später nachholen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn das Fasten dir schadet, ist es dir im Ramadan verboten zu fasten. Wenn die Krankheit vorbei ist, musst du nachholen. Wenn deine Unfähigkeit zu fasten jedoch dauerhaft ist, reicht es, die Wiedergutmachung zu leisten, indem du an jedem Tag einen Bedürftigen speist. Und Gott weiß es am besten.
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