Frage
Meine Schwester hat gelobt, zwei aufeinanderfolgende Monate zu fasten, wenn ihr Ehemann aus dem Gefängnis entlassen wird. Er wurde vor 5 Jahren entlassen, und sie konnte dieses Gelübde nicht einhalten. Ist es erlaubt, das Fasten getrennt zu halten, da sie nicht in der Lage ist, zwei aufeinanderfolgende Monate zu fasten?
Antwort
Ich sage, und mit Gottes Hilfe: Sie muss zwei aufeinanderfolgende Monate fasten, wie sie es gelobt hat; denn diese Art des Fastens ist rechtlich anerkannt, daher ist sie verpflichtet, und Gott weiß es besser.