Hinweis: Diese Fatwa wurde durch künstliche Intelligenz übersetzt.
Frage
Eine Frau hat während des Monats Ramadan Kinder zur Welt gebracht und fastet jedes Jahr fünfzehn Tage. Jetzt ist sie jedoch nicht mehr in der Lage zu fasten. Darf sie eine Entschädigung zahlen? Und wie hoch ist deren Wert?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Sie muss das nachholen, was sie gefastet hat, wenn sie in der Lage ist zu fasten. Wenn sie dazu nicht in der Lage ist, muss sie für jeden Tag eine Entschädigung zahlen, die darin besteht, einen Bedürftigen zu speisen, was mit zwei Dinar geschätzt wird. Und Gott weiß es besser.