Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Zakat ist nur für drei Arten von Tieren verpflichtend: Schafe, Rinder und Kamele. Was darüber hinausgeht, unterliegt nicht der Zakat, es sei denn, es handelt sich um Handelswaren. In diesem Fall ist die Absicht des Handels eine Voraussetzung für die Zakat auf Handelswaren. Zudem muss die Zakat für diese Tiere gelten, wenn sie weiden; das heißt, sie müssen die meiste Zeit des Jahres grasen. Die Tiere, die zur Milch- und Nachzucht gehalten werden, sind gemeint. Wenn sie jedoch zum Tragen oder Reiten gehalten werden, unterliegen sie nicht der Zakat. Wenn sie das ganze Jahr oder die Hälfte des Jahres gefüttert werden, gelten sie nicht als weidende Tiere; denn entscheidend ist die meiste Zeit des Jahres. In diesem Fall gilt die Zakat für Händler, nicht die Zakat für weidende Tiere. Ebenso, wenn sie zum Verkauf und Handel gehalten werden, gilt die Zakat für Händler, nicht die Zakat für weidende Tiere; denn diese unterscheiden sich in Art und Grund. Daher kann das eine nicht vom anderen abgeleitet werden, und die Zeitspanne des einen kann nicht auf die des anderen angewendet werden. Gott weiß es am besten.