Frage
Wenn die Strafen angewendet werden, ist die Strafe für den Dieb das Abtrennen der Hand. Ist die Strafe für Diebstahl festgelegt, und gilt der Begriff des Diebes, dessen Hand abgetrennt wird, auch für Diebe des öffentlichen Geldes?
Antwort
Ich sage und mit Allahs Hilfe: Es besteht kein Zweifel an der Gültigkeit der Strafe für Diebstahl; denn Allah, der Erhabene, sagt: {Und der Dieb und die Diebin, schneidet ihnen die Hände ab}. Die Hand einesjenigen, der öffentliches Eigentum stiehlt, wird jedoch nicht abgehackt; denn er hat einen Anteil daran, was einen Zweifel aufwirft, sodass seine Hand nicht abgehackt wird. Und Allah weiß es am besten.