Die Spende des Gelübdes

Frage
Eine Frau hat gelobt, ein Schaf zu schlachten, wenn ihr Sohn besteht, und als er bestand, hatte sie nicht das Geld für das Schaf, also hat ihr Vater den Betrag gespendet, obwohl ihr Vater in einem anderen Land ist als sie. Ist es erlaubt, dass er das Schaf an ihrer Stelle schlachtet? Zum Beispiel, dass sie ihn damit beauftragt. Möge Allah euch belohnen.
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist erlaubt, das Geld des Gelübdes von einem Verwandten wie dem Vater oder von einem Fremden zu spenden. Wenn der Gelübdegeber dies akzeptiert, ist es gültig, und das Gelübde kann mit diesem Geld erfüllt werden; denn der Gelübdegeber wird nach der Spende Eigentümer des Geldes, sodass sein Gelübde damit gültig ist. Gott weiß es besser.
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