Frage
Der alte Scheich ist ans Bett gebunden und hat bei jeder Gebetshandlung Schwierigkeiten, sich zur Qibla zu wenden. Ist sein Gebet gültig, um diese Schwierigkeiten zu vermeiden?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn er nicht in der Lage ist, sich selbst zu wenden, ist sein Gebet in eine andere Richtung erlaubt; denn die Verpflichtung erfolgt nach der Fähigkeit, und Gott weiß es besser.