Die Scheidung hängt von der Handlung der Ehefrau ab

Frage
Es gab ein Problem zwischen mir und meinem Ehemann bezüglich eines Themas, und ich schwor fälschlicherweise, dass ich es nicht getan habe. Mein Ehemann sagte: Wenn du das getan hast, bist du geschieden. Nach zwei Tagen fragte ich ihn: Wie kannst du mich wegen so einer trivialen Sache scheiden? Er sagte: Ich habe das gesagt, als du geschworen hast, dass du das nicht getan hast. Danach haben sich die Dinge zwischen uns wieder normalisiert, als wäre nichts geschehen. Bin ich jetzt geschieden? Und wenn ich ihm sage, dass ich ihn angelogen habe, wird er mich dann wirklich diesmal scheiden?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Die Scheidung tritt ein, wenn du gehandelt hast, da die Bedingung für die Scheidung das Handeln ist, und ihr solltet den Mufti konsultieren, um die Form der Scheidung zu überprüfen, und Gott weiß es besser.
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