Die Regelung zur Zwangsausweisung einer Witwe aus dem Haus ihres Mannes

Frage
Eine Frau hat ihren Ehemann verloren und hat die Nachricht vom Tod im Haus des Ehemannes gehört. Sie wohnt mit der Mutter ihres Mannes zusammen. Ihre Familie kam und nahm sie gewaltsam aus ihrem Haus, während sie in der Trauerzeit ist. Ist sie dafür schuld?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Wenn sie sich im Ehebett nicht sicher fühlt, weil der Ehemann Geschwister hat, die beispielsweise im Haus leben, sollte sie zu ihren Eltern ziehen. Ebenso, wenn sie im Erbe kein Anrecht auf das Ehebett hat, haben die Erben das Recht, sie daraus zu entfernen. Wenn das Haus ihr Erbe ist und sie sich darin sicher fühlt, muss sie dort die Trauerzeit abwarten, und es sündigt, wer sie dagegen zwingt, wenn sie gezwungen wird, ist derjenige, der sie herausdrängt, im Unrecht, und wenn sie nicht gezwungen wird, ist sie die Sündige. Und Gott weiß es am besten.
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