Die Regelung zur Fortsetzung der Schwangerschaftsverfahren mit einer In-vitro-Fertilisation nach dem Tod des Ehemanns
Ein Ehemann und eine Ehefrau haben sich entschieden, eine In-vitro-Fertilisation aufgrund von Problemen der Ehefrau durchzuführen. Kurz vor der Befruchtung ist der Ehemann jedoch verstorben. Darf die Ehefrau die Schwangerschaftsverfahren fortsetzen?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Nach dem Tod des Ehemanns ist es nicht erlaubt, seine Tiere zu benutzen; denn die Ehe besteht aufgrund des Todes nicht mehr zwischen euch, und Gott weiß es am besten.