Die Regelung von Zusammenlegung und Verkürzung im Reisen

Frage
Darf der Reisende das Mittagsgebet und das Nachmittagsgebet zusammenlegen und verkürzen, bevor er die Reise antritt, auch wenn er vor dem Nachmittagsgebet ankommt? Und wenn er von seiner Reise zurückkehrt, darf er dann dasselbe tun?
Antwort
Ich sage und mit Gottes Hilfe: Es ist nicht erlaubt, das Gebet zu verkürzen, solange man die Stadt nicht verlässt, und man darf es nicht verkürzen, wenn man in die Stadt eintritt. Und Gott weiß es am besten.
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