Die Regelung von Verlobungsgeschenken

Frage
Wenn das Brautgeld einer Frau bei der Eheschließung eine bestimmte Summe beträgt; aber bei der Hochzeitsfeier ihr der Ehemann ein anderes Goldstück überreicht, gehört dieses Goldstück dann zu ihrem Brautgeld oder ist es sein Eigentum? Und ist er sündhaft, wenn er es ohne ihren Willen nimmt, oder ist sie sündhaft, wenn sie sagt, es gehöre ihr?
Antwort

Ich sage und mit Allahs Hilfe: Ob es als Brautgeld oder als Geschenk betrachtet wird, es gehört der Frau, und die Ehefrau hat kein Recht, es zurückzufordern, und es ist ihm nicht erlaubt, es zu nehmen. Wenn er es nimmt, muss er es zurückgeben, denn es ist eine Schuld, die er ihr gegenüber hat, und Allah weiß es besser.

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